
Der Energiemarkt zeigt sich im April 2026 wieder von seiner unberechenbaren Seite. Steigende Gaspreise, niedrige Speicherfüllstände und ein fragiles LNG-Angebot – für Unternehmen mit laufenden Energieverträgen oder anstehenden Beschaffungsentscheidungen ist die aktuelle Lage relevant.
Was ist passiert?
Seit Ende Februar 2026 belasten die militärischen Auseinandersetzungen im Iran die globalen Energiemärkte spürbar. Die Schließung der Straße von Hormus hat das internationale LNG-Angebot eingeschränkt – ein erheblicher Teil des weltweiten Gas- und Ölhandels läuft durch diese Meerenge. An den europäischen Energiebörsen sind die Gaspreise seitdem deutlich gestiegen. Lagen sie im Januar und Februar noch bei durchschnittlich rund 36 Euro pro Megawattstunde, erreichten sie zwischenzeitlich Werte um 74 Euro – ein Anstieg von über 100 Prozent innerhalb weniger Wochen.
Gleichzeitig befinden sich die deutschen Gasspeicher im April 2026 bei einem Füllstand von rund 23 Prozent – für diese Jahreszeit ein historisch niedriger Wert. Das erhöht den Beschaffungsdruck für die kommenden Monate. Auch die Strompreise für Neukunden sind seit dem Konfliktbeginn gestiegen: von knapp 25 Cent auf zuletzt rund 27 Cent pro Kilowattstunde.
Eine physische Versorgungslücke wie 2022 besteht derzeit nicht. Die Situation ist jedoch volatil und abhängig von einer Konfliktentwicklung, die sich nicht verlässlich vorhersagen lässt.
Warum ist das für Unternehmen relevant?
Betriebe, die Strom oder Gas zu festen Konditionen beziehen und deren Vertrag noch läuft, sind kurzfristig abgesichert. Wer hingegen in den nächsten Monaten Verträge verlängern oder neu abschließen muss, trifft auf ein Marktumfeld mit erhöhter Preisvolatilität. Gerade für energie- intensive Unternehmen – Produktion, Logistik, Fuhrpark, Kühltechnik – kann das die Kostenplanung für das zweite Halbjahr 2026 spürbar beeinflussen.
Die staatlichen Entlastungsmaßnahmen, die zum Jahresbeginn griffen – gesenktes Netzentgelt, Wegfall der Gasspeicherumlage, dauerhaft reduzierte Stromsteuer für produzierende Betriebe – federten die Kosten strukturell ab. Geopolitische Preisbewegungen können diese Entlastungen jedoch schnell kompensieren.
Was sollte man jetzt prüfen?
Zunächst lohnt ein Blick auf die eigenen Vertragslaufzeiten: Wann enden bestehende Strom- und Gaslieferverträge? Wer in den nächsten sechs bis zwölf Monaten in die Neuverhandlung geht, sollte die aktuelle Marktlage aktiv verfolgen und keine automatischen Verlängerungen zu potenziell ungünstigen Konditionen laufen lassen.
Darüber hinaus ist zu prüfen, ob das Unternehmen zu den rund 2.000 Betrieben zählt, die seit Januar 2026 den staatlich subventionierten Industriestrompreis von 5 Cent pro Kilowattstunde in Anspruch nehmen können. Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte diesen Anspruch zeitnah geltend machen.
Schließlich: Wer die Eigenversorgung etwa über eine Photovoltaikanlage noch nicht geprüft hat, sollte das jetzt tun. Selbsterzeugter Strom macht unabhängiger von Börsenschwankungen – und senkt die Basis, auf der Preiserhöhungen überhaupt wirken können.